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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Octo Detail · Adlerstraße 47, 66955 Pirmasens · Stand: 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Fahrzeugpflege- und Aufbereitungsdienstleistungen (z. B. Basis-Pflege, Intensiv-Pflege, Glanz- & Komplett-Paket, Premium Kratzer-Korrektur sowie optionale Schutzpakete wie Wachsschutz und Keramik-Langzeitschutz), die zwischen dem Kunden und Octo Detail, Adlerstraße 47, 66955 Pirmasens (nachfolgend „Dienstleister“), geschlossen werden.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss, Terminvereinbarung und Ausfallgebühren

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags (mündlich, schriftlich oder elektronisch) durch den Dienstleister zustande.
  2. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Sollte ein Kunde einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden.
  3. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen behält sich der Dienstleister vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Leistungspreises in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als die Pauschale.

§ 3 Fahrzeugzustand, Verschmutzungsgrade und Zusatzaufwand

  1. Die angegebenen Preise basieren auf dem Zustand eines normal verschmutzten Fahrzeugs (leichter Alltagsschmutz, oberflächlicher Straßenschmutz, normale Gebrauchsspuren).
  2. Weist das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Annahme einen erhöhten Verschmutzungsgrad auf (z. B. extreme Verschmutzungen, Schlamm, starker Tierhaarbefall, Schimmelbefall oder Teer-/Harzverunreinigungen), behält sich der Dienstleister einen Zusatzaufwand vor. Dieser wird nach individuellem Aufwand und nach vorheriger Absprache mit dem Kunden berechnet.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister vor Beginn der Arbeiten auf Vorschäden, besondere Lackschäden, lose Anbauteile oder im Fahrzeug verbliebene Wertsachen hinzuweisen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro als Endpreise. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und daher auch nicht in Rechnungen ausgewiesen (Stand 2026).
  2. Die Vergütung ist unmittelbar nach Fertigstellung der Dienstleistung und Übergabe des Fahrzeugs fällig. Die Zahlung erfolgt bar, per EC-Karte oder über andere vom Dienstleister angebotene Zahlungsmethoden.
  3. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur zulässig, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

§ 5 Haftung und Gewährleistung

  1. Für Schäden, die auf bereits vorhandene Vorschäden (z. B. Steinschläge, Nachlackierungen, Risse, Kratzer, Vorschäden am Interieur) zurückzuführen sind, die infolge der Reinigung oder Politur hervortreten oder sich verändern, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
  2. Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Wertsachen und persönliche Gegenstände müssen vor der Übergabe des Fahrzeugs aus diesem entfernt werden. Für den Verlust von Wertsachen im Fahrzeug wird keine Haftung übernommen.

§ 6 Abnahme und Mängelrüge

  1. Die Abnahme des Fahrzeugs erfolgt bei Übergabe durch den Kunden oder eine von ihm bevollmächtigte Person.
  2. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch bei der Fahrzeugübergabe, gegenüber dem Dienstleister angezeigt werden.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Dienstleisters (Pirmasens).
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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